Gewerblicher Rechtsschutz

KMU-Fonds „Ideas Powered for business” 2023

03.03.2023

Zum Artikel des EUIPO


Wer schon einmal eine Marke oder ein Design auf europäischer oder nationaler Ebene angemeldet hat, weiß, dass die Kosten hierfür schon mal das Budget stark belasten können.

Einen Teil möchte die Europäische Union zumindest für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) abfedern und hat einen eigenen Fonds hierzu aufgelegt. Dieser KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ geht im Jahre 2023 in die nächste Runde. Anmeldungen hierzu sind wieder möglich. Da die Mittel begrenz sind und in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben werden, ist ein wenig Eile geboten, um die Förderung noch (rechtzeitig) zu erhalten.

Welche Unternehmen sind berechtigt?

Unter KMU versteht die Europäische Union Unternehmen mit einer Größe von bis zu 250 Arbeitnehmern. Je nach Standort kann dies in Deutschland auch schon einmal das größte Unternehmen in einer Region sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Antragstellung an sich müssen ein Kontoauszug, eine Mehrwertsteuerbescheinigung oder eine Bescheinigung über die nationale Eintragungsnummer des Unternehmens sowie im Falle der Antragstellung durch einen Vertreter die Bevollmächtigung durch die hierzu berechtigte Person vorgelegt werden.

Wie sieht das Verfahren aus?

An erster Stelle steht die Beantragung der Finanzhilfen, in der Folge werden Gutscheine mit einer gewissen Gültigkeitsdauer vergeben, die allerdings auch verlängert werden kann. Anschließend werden gewissen Dienstleistungen für Tätigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums beauftragt und vom Antragsteller bezahlt. Sodann erfolgt die Erstattung durch den Fonds.

Was genau wird gefördert?

Es werden mehrere Tätigkeiten/Aktivitäten gefördert. Zum Beispiel werden bis zu 90% der Kosten für eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (höchstens jedoch € 1.350,00) erstattet. Für Marken- und Geschmacksmustergebühren (Designs) werden auf EU-Ebene und nationaler oder regionaler Ebene (innerhalb der EU) bis zu 75% (höchstens € 1.000,00) erstattet. Für entsprechende Gebühren außerhalb der EU werden bis zu 50% erstattet.

Wo kann ich mich anmelden?

Die Anmeldung ist möglich unter: 

https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/online-services/sme-fund

Dort werden auch weitere Hilfestellungen zur Verfügung gestellt oder weitere Fragen beantwortet.

Warum sollten Marken oder Designs geschützt werden?

Marken und Designs schützen verschiedene Bereiche des unternehmerischen Handelns. Sobald Marken- oder Designschutz besteht, hat der Inhaber die Möglichkeit, gegen Wettbewerber oder Plagiatoren vorzugehen, deren Auftritt oder deren Produkte sich zu nahe an den geschützten Rechten befinden. Dies kann einerseits einen Wettbewerbsvorteil schaffen und zum anderen sichert es (auch) die Früchte des (kreativen) unternehmerischen Handelns.

Wenn Sie also eine starke Marke haben oder ein tolles Design, überlassen Sie besser Ihren Wettbewerbern nicht das Feld und sorgen sie frühzeitig für einen ausreichenden bis optimalen Schutz Ihrer Rechte. Scheuen Sie sich nicht, Fördergelder in Anspruch zu nehmen. Ihre Wettbewerber tun dies ebenso.

Wir sind Ihnen hierbei gerne behilflich, eine Marke oder ein Geschmacksmuster (Design) anzumelden und in der Folge auch erfolgreich durchzusetzen.

Rechtsanwalt Frank Müller berät Sie umfassend und kompetent im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes und hat seit rund einem Jahrzehnt eine umfangreiche Expertise auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes, also im Markenrecht, Kennzeichenrecht, Patentrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht aufgebaut.

 



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